CORONA-HILFEN

Informationen zu Antragstellung und Auszahlung.

 

Breits vor einigen Tagen wurde seitens des Bundesfinanz- sowie des Bundeswirtschaftsministeriums die Verlängerung der Antragsfristen bei den laufenden Corona-Hilfsmaßnahmen bekannt gegeben. Demnach ist die Überbrückungshilfe II (Leistungszeitraum September – Dezember 2020) noch bis zum 31.03.2021 beantragbar, eine Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist sogar bis 30.04.2021 möglich.

Nur grobe Festlegungen gab es bisher zur Überbrückungshilfe III. Nun hat sich die Bundesregierung auf konkrete Förderkonditionen zur Überbrückungshilfe III verständigt.

Die tagesaktuell aufbereiteten Corona-Hilfen finden Sie auf den Seiten der Handwerkskammer Region Stuttgart.